Integrative Schulung IS
in den Gemeinden

HZH schafft in In enger Zusammenarbeit mit Schulen, Fachpersonen und Eltern die Grundlage für individuelle Förderung, qualitativ hochwertige Unterstützung im Unterricht sowie eine gezielte Begleitung auf dem Weg in die berufliche Zukunft.

Lerngruppe Orientierungsstufe

Das Heilpädagogische Zentrum begleitet Schülerinnen und Schüler mit kognitiven Beeinträchtigungen in den gemeindlichen Schulen im Kanton Zug. Die Schülerinnen und Schüler werden in den Jahrgangsklassen von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Gemeinde intensiv begleitet. Das HZH bietet diesen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Unterstützung in behindertenpädagogischen Fragen und sichert die Qualität der Umsetzung der integrativen Schulung. Den Schülerinnen und Schüler stehen Therapiemöglichkeiten wie Logopädie und Psychomotorik in der Gemeinde zur Verfügung.

Gemäss kantonalen Richtlinien wird die integrative Schulung wie folgt definiert: «Bei der integrativen Sonderschulung (IS) wird eine Schülerin oder ein Schüler mit ausgewiesenem Anspruch auf verstärkte Massnahmen innerhalb der gemeindlichen Regelklasse gefördert. Die Schülerin oder der Schüler sowie die involvierten Personen und Erziehungsberechtigten werden durch Fachpersonen unterstützt. Die Verantwortung für die fachliche Unterstützung trägt das zuständige sonderpädagogische Kompetenzzentrum. »

Unser Berufswahlcoach unterstützt die Jugendlichen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Klassenlehrpersonen ab der ersten Oberstufe im Berufsfindungsprozess. Nicht nur auf den beruflichen Ersteinstieg ausgerichtete Schwerpunktzielsetzungen tragen zum Gelingen des Berufsfindungsprozesses bei, sondern auch regelmässige Berufsfindungsgespräche mit den Jugendlichen, mit den Eltern und mit weiteren im Umfeld beteiligten Personen.

Nach der obligatorischen Schulzeit haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein Berufsfindungsjahr zu besuchen oder in eine Anschlusslösung überzugehen.

Eindrücke aus der Integrativen Schulung

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Pädagogische Grundlagen

Integrative Schulung (IS) bezeichnet den gemeinsamen voll- oder teilzeitlichen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen. Das bedeutet, dass „alle Schüler und Schülerinnen in Kooperation miteinander auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau nach Massgabe ihrer momentanen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungskompetenzen in Orientierung auf die nächste Zone ihrer Entwicklung an und mit einem gemeinsamen Gegenstand spielen, lernen und arbeiten“ (Feuser). Der Unterricht für Kinder und Jugendliche mit einer kognitiven Beeinträchtigung orientiert sich an der befähigungsorientierten Bildungsplanung. Ausgehend von der Situationsanalyse, in welcher die Behinderungs- und Beteiligungssituation der IS-Schüler:innen gesammelt und gebündelt wird, leiten die beteiligten Lehr- und Fachpersonen gemeinsam mit den Er-ziehungsberechtigten und dem / der jeweiligen Schüler:in eine übergeordnete Befähigungszielset-zung ab. In der individuellen Förderplanung erfolgt die lehrplanbezogene Umsetzung, welche sich nach der Broschüre «Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Be-hinderungen in Sonder- und Regelschulen » richtet.

Fachleistungen: Weiterbildung, Unterstützung und Beratung

Das Heilpädagogische Zentrum Hagendorn (HZH) trägt die Hauptverantwortung für die Bildung der Lernenden mit kognitiver Beeinträchtigung und stellt den heilpädagogischen Support sicher. Dieser umfasst die Weiterbildung, Unterstützung und Beratung der am IS-Setting beteiligten Lehr- und Fachpersonen bei behinderungsspezifischen Herausforderungen sowie bei der Umsetzung des befähigungsorientierten Bildungsplanungsprozesses (Situationsanalyse, Sinnstiftung und Zielsetzung, Planung, Ko-Konstruktion und Umsetzung, Kontrolle und Evaluation). Zu Beginn des Schuljahres besuchen die SHP IS sowie weitere interessierte Lehr- und Fachpersonen den alljährlichen Kick Off. Die SHP IS bilden sich im Fachbereich permanent weiter. Hierzu besteht ein breites Weiterbildungsangebot am HZH, welches durch die internen Fachstellen zur Verfügung gestellt wird. Die Teilnahme an Weiterbildungen während der Arbeitszeit müssen mit der gemeindlichen Schulleitung abgesprochen werden. Im jeweiligen IS- Setting werden die beteiligten Lehr- und Fachpersonen der gemeindlichen Schulen durch eine Fachperson des HZH unterstützt (Fachleistungen). Die Angebote richten sich nach dem Prinzip der „minimalen Hilfe“ und werden so flexibel wie möglich zur Verfügung gestellt.

Pädagogisch-therapeutische Angebote wie Logopädie oder Psychomotorik werden durch die Bereichsleitung IS bewilligt und von den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Angebote werden dem HZH verrechnet. Medizinisch-therapeutische Angebote wie Ergotherapie und Physiotherapie müssen ärztlich verordnet sein und finden in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Die Finanzierung der verordneten Ergo- oder Physiotherapie läuft über die Krankenkasse. Erweiterte Angebote wie Mittagstisch, schulergänzende Betreuung etc. werden durch die Eltern / Erziehungsberechtigten und die gemeindlichen Schulen finanziert.

Die Eltern / Erziehungsberechtigen können ihre Kinder und Jugendlichen mit kognitiver Beeinträchtigung für Wochenend- und Ferienbetreuung auf einer Wohngruppe am HZH anmelden, sofern das Kind oder der / die Jugendliche entsprechende Angebote der Gemeinde nicht beanspruchen kann. Kinder und Jugendliche, welche am HZH unterrichtet werden und das Internat besuchen, haben Vorrang.

Wichtige Unterlagen

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Leitbild

Wir sehen alle Menschen als Menschen, nicht als «Behinderte» oder «NichtBehinderte».